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2 Kommentare

  1. 1

    joah

    lmaA – manche versprühen eher ganz schön negative Energien, vor allem, wenn sie darin kein Halten mehr empfinden. Es kommt einem fast so vor, als ob er sich auf einem (rituellen) Bußgang befindet, um sich bei der „Elite“ wieder einzukratzen, bei welcher er es zuvor gewaltig verrissen hat. Welch ein armseliges Würstchen…

    Wo bleibt eigentlich der Facepalm-Smiley bei WordPress? 😀

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  2. 2

    Elsbeth

    Hallo Alexander,
    du bringst den Beitrag zur Renten-Erfahrung (Kontooffenlegung etc.). Du solltest bitte unterscheiden dass die Gesetzliche Rentenversicherung, in der du einen einklagbaren Anspruch besitzt, so etwas natürlich nicht tut und keine Berechtigung dazu hat.
    Solltest du jedoch zusätzlich zu deinem Anspruch einen Aufstockungsbetrag beantragen, dann erfolgt die Kontrolle. (Wahrscheinlich in der o.g. Form.)
    Noch ist es nicht soweit, dass unserer gesetzlicher Anspruch auf an die BFA an Auflagen gebunden ist! (So darfst du auch vermögend heiraten, ohne dass dir die Rente gestrichen wird.)
    Bitte verkompliziere nicht noch die Dinge! Und: nur wer eingezahlt hat, hat diesen gesetzlichen Anspruch(noch). Alles andere entscheidet die Bundesregierung dann, z.B. wer sich noch aus dem Topf bedienen darf (Alle Migranten in Zukunft….)
    Ansonsten: Super Beiträge, besonders zum politischen Stück (O’Ton M.: unter bestimmten Umständen sind wir bereit, dem US-Präsidenten unsere Zusammenarbeit anzubieten (so ä.) Danke!!!! Einen schönes Wochenende E.

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