Von Melissa Dykes
Viele von uns haben es erwartet, aber jetzt sagen die Mainstreammedien das Offensichtliche voraus. In einem Artikel von David Weisberg bei The Hill gibt dieser bekannt, dass Obama eine Begnadigung Hillary Clintons sicherstellen wird. Diese gelte »für alle Verstöße gegen Bundesgesetze, welche sie begangen haben mag, während sie Außenministerin war«.
Weisberg schreibt:
Zunächst gilt es festzustellen, dass die Entscheidung der Obama-Administration, Frau Clinton nicht strafrechtlich zu verfolgen, für die Trump-Administration nicht bindend wäre. Bis zum Ablauf relevanter Verjährungsfristen könnte sie nach wie vor von der neuen Administration strafrechtlich verfolgt werden.
Meiner Meinung nach ist es möglich, dass Clinton entweder für ihre unangebrachte Handhabung klassifizierter “hausinterner“ Information oder wegen angeblicher Abmachungen zwischen der Außenministerin und den Spendern der Clinton-Foundation – also wegen Bestechung – angeklagt werden könnte.
Die Verjährungsfristen für die meisten Bundesstraftaten liegt bei fünf Jahren nach Begehen der Straftat; die beiden für Frau Clinton relevanten Kategorien befänden sich noch innerhalb dieser Fristen. Ihre Amtszeit als Außenministerin endete am 1. Februar 2013.
Offenbar gibt es jedoch einen rechtlichen Präzendenzfall für die Annahme einer Begnadigung, welche einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Dies wurde 1915 im vor dem Höchsten Gericht verhandelten Fall Burdick gg. USA etabliert und niemals aufgehoben. Mit anderen Worten, wenn Hillary die Begnadigung annimmt, dann gibt sie mindestens eins der Verbrechen zu, für die sie begnadigt wird.
Auf der anderen Seite: Besteht überhaupt die Wahrscheinlichkeit, dass Trump Hillary tatsächlich strafrechtlich verfolgen wird? Er hat praktisch unmittelbar nach seinem Wahlsieg verkündet, dass er dies nicht länger zu tun gedenkt. Selbst Weisberg weist darauf hin: »Seit seiner Wahl war Herr Trump ausgesprochen warmherzig in Bezug auf die Person, die er als “Crooked Hillary“ bezeichnet hatte«.
Es wird darüber spekuliert, dass Trumps Versprechen sie nicht zu belangen Teil des Telefongesprächs war, mit welchem sichergestellt wurde, dass Hillary ihre Niederlage einräumt. In den zwei Jahrzehnten vor der Wahl waren sie jedenfalls recht gut befreundet.
Weisberg sagt weiter, er denkt Obamas Begnadigung für Hillary stünde bevor. Warum auch nicht? Das Weiße Haus wird nicht bestreiten, dass über diese Option nachgedacht wird, obwohl Trump öffentlich gesagt hat, dass er ohnehin nicht plant Hillary zu belangen.
Obamas Begnadigung für Hillary wird wahrscheinlich ähnlich, wenn nicht genau, wie Fords Begnadigung für Richard Nixon formuliert sein:
Ich, Gerald R. Ford, Präsident der Vereinigten Staaten, habe gemäß der mir durch Artikel II, Absatz 2 der Verfassung verliehenen Macht Richard Nixon für alle Verstöße gegen die Vereinigten Staaten, welche er, Richard Nixon, während der Zeit vom 20. Januar 1969 bis zum 9. August 1974 begangen hat oder begangen haben mag, eine vollständige, freie und absolute Begnadigung gewährt.
Hillarys Begnadigung wird ebenso doppeldeutig formuliert sein, um sicherzustellen, dass alles und jedes damit abgedeckt ist (und es gibt eine Menge abzudecken). Wie vorhergesagt wird dies auch ihre gesamte Amtszeit als Außenministerin miteinbeziehen.
***
>>> zum englischsprachigen Original-Beitrag
Übersetzung aus dem Englischen vom Nachtwächter
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19 Kommentare
swissmanblog
Eine ‚Begnadigung‘ kommt nach mitteleuropäischem Verständnis nur für jemanden in Frage, der rechtmässig verurteilt wurde: z. B. die Umwandlung der Todesstrafe in ‚lebenslänglich‘.
Das ist hier aber nicht der Fall. Bisher war ich der Auffassung, dass auch in den USA die Justiz unabhängig ist?!
Nixon trat damals wegen ‚Watergate‘ zurück. ‚Pizzagate‘ ist erst im Anrollen. Sollte sich die Pädophilie mit Verstrickungen der Clintons als wahr erweisen – und das scheint wohl so zu sein – dürften sich Clintons und nicht nur sie, noch mehr als ‚warm‘ anziehen müssen, denn der dann entstehende öffentliche Druck wird geradezu zunamihaft sein, mit Auswirkungen bis nach GB, EU Brüssel, Berlin und Wien.
N8Waechter
swissmanblog, wenn Pizzagate tatsächlich in größerem Umfang an die Oberfläche kommt, dann dürften weltweit eine Menge Köpfe um ihre Anbindung zum Rest des Körpers bangen, insbesondere da es bei Pizzagate nur am Rande um Pädophilie geht – der Kern dieses Skandals sind Kindes- und Menschenopfer satanischer Art.
swissmanblog
N8Waechter
So ist es. Und wenn es wirklich so weit kommt, dann dürfen die Beteiligten sich auf etwas gefasst machen. Was das mehr und mehr nur allein in Europa an die Öffentlichkeit dringt, ist ungeheuerlich.
Begonnen hat das alles mit den Grünen. ich empfehle dazu die verschiedenen Veröffentlichunge von Peter Helmes. Neuestes Heft: ‚Sex mit Sechs – Was will das Kretschmann‘?
Angestossen wurde das durch das Buch von Guido Grandt ‚Staatsaffäre Natascha Kampusch‘, in dem Verwicklungen in Wien, Brüssel, Berlin und bis in die USA aufgeführt sind. Was aber in Belgien mit Dutroux auf die Tagesordnung kam, ist ein völlig unaufgearbeiteter Abgrund des Kindesmissbrauchs. Die satanische Seite ist nur noch grauenhaft.
Siegfried Hermann
…. Verstoß gegen Bundesgesetze… als Außenministerin…..
Da liegt doch der Hase im Pfeffer begraben.
Einen kriminell handelnden Minister abservieren geht gar nicht! Vor dieser heiligen Kuh wird sich selbst Trump hüten.
Was sie allerdings als PRIVAT-Person Dreck am stecken hat, ist juristisch ein ganz anderes Feld, wie eben pizzagate, das jederzeit beackert werden kann, ist eine ganz und gar andere Geschichte.
Die unspektakulär einfachste Möglichkeit:
Den ganzen Mist auf sich ruhen lassen, weil immer wieder Gerüchte hoch kochen, dass beide Clintons gesundheitlich am Ende seien und höchstens noch 3 Monate haben. Und mit dem Tod sind alle Schulden im Leben bezahlt. Das würde den zahlreichen Helfershelfern bestens in die Karten spielen.
swissmanblog
Siegfried Hermann
Ob mit dem Tod alle ‚Schulden bezahlt‘ sind, kann man füglich diskutieren und möchte ich hier nicht diskutieren.
Aber hier ist offenbar ein ganzer Ring von hochrangigen Leute betroffen. Siehe Rotherham GB und die Verwicklung bis in höchste britische Kreise.
Dort werden die Helfershelfer beim Namen bekannt und davon gibt es noch sehr viele, die am Leben sind.
Es sind ferner immer wieder Gerüchte im Umlauf, dass in Berlin viele Poltiker erpressbar sind, durch dokumentierte Eskapaden. Wir wollen man noch etwas abwarten, bis sich die ersten gegenseitig beschuldigen.
N8Waechter
swissmanblog, das ist alles soweit richtig, dennoch betrifft es nur die „Oberfläche“. Bitte bedenken, so abscheulich das alles auch sein mag, es ist „nur“ Theater… Will sagen, diese Leute haben sich selbst in diese Position gebracht, sie werden (zurecht!) missbraucht, und ihr Spiel ist alsbald aus. Die satanischen Praktiken dieser Leute… sagen wir es so: unsereins kann nicht einmal ansatzweise denken, was diese Leute tun. Und sie werden ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Zweifel ausgeschlossen!
Elli
@ N8Waechter:
„Und sie werden ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Zweifel ausgeschlossen!“
Ich kann es kaum noch erwarten, dass diese Leute bestraft werden. Aus vollem Herzen frage ich: wann? Wann? Wann? Und wer?
Jeder Tag, der vergeht ist ein Tag zuviel – das unendliche Leid dieser Kinder- das muss ein Ende haben! Ich könnte eine Bombe zünden, so wütend bin ich über diese satanischen Kinderschänder.
Marcus Junge
Müßte die Hexe nicht zuerst mal angeklagt werden, damit sie begnadigt werden kann?
LKr2
Marcus Junge,
in den Vereinigten Staaten von Amerika ist nur in Bundesstrafsachen der Präsident alleine befugt, Gnadenerweise auszusprechen. Der Wortlaut der Verfassung lässt es dabei zu, dass Begnadigungen bereits vor erfolgter Verurteilung ausgesprochen werden können. Diese Kompetenz des Präsidenten war in zwei Fällen politisch umstritten:
1974 nach dem Rücktritt Richard Nixons vom Präsidentenamt im Zuge der Watergate-Affäre erteilte der nachrückende Vizepräsident Gerald Ford ihm eine generelle Begnadigung für jegliches im Amt etwa begangene Vergehen. Ford war im Oktober 1973 als Vizepräsident von Nixon selbst nominiert worden, nachdem Vizepräsident Spiro T. Agnew zurückgetreten war. Manche nahmen dies zum Anlass, Ford zu kritisieren.
Die Begnadigung des Unternehmers Marc Rich, den die US-Justiz jahrelang vergeblich verfolgt hatte und dessen Auslieferung durch das Bundesgericht der Schweiz abgelehnt worden war, durch Präsident Bill Clinton kurz vor dem Ablauf seiner Amtszeit stieß auf Kritik; sein Nachfolger George W. Bush wurde aufgefordert, diese Begnadigung rückgängig zu machen, was aber vermutlich nicht zulässig gewesen wäre. Bush äußerte, es gelte dieses Recht des Präsidenten auf lange Sicht zu schützen; deshalb könne es nicht in Frage kommen, an der durch Clinton erteilten Begnadigung zu rütteln.
In den US-Bundesstaaten gelten weitgehend ähnliche Regelungen wie für die Bundesebene: In aller Regel sind die Gouverneure der Staaten alleine zuständig für Gnadenerweise; in einigen Verfassungen gibt es Ausnahmen für bestimmte Straftatbestände oder bestimmte Kategorien von Tätern (etwa Regierungsmitglieder und Staatsbeamte), deren Begnadigung die Zustimmung der Parlamente, Regierungen, einer besonderen Kommission oder dergleichen erfordert. In manchen Staaten gibt es auch Gnadenausschüsse oder -kommissionen, die den Gouverneur beraten.
Besonders geregelt ist das Verfahren der Gnadenerweise in Texas: Der Gouverneur kann ein Gnadengesuch nur ablehnen oder einen befristeten Aufschub gewähren; in diesem Fall geht das Gesuch an eine besondere Kommission, deren Mitglieder teils vom Parlament gewählt, teils vom Gouverneur ernannt sind. Nur auf Antrag dieser Kommission kann der Gouverneur ein Gnadengesuch endgültig bewilligen. Ein erfolgreiches Gnadengesuch muss deswegen vom Gouverneur in einem Vorentscheid bewilligt, von der Kommission genehmigt und wiederum vom Gouverneur bestätigt werden.
Die USA sind ein Staat, in dem relativ häufig die Todesstrafe verhängt wird (siehe Todesstrafe in den Vereinigten Staaten). Zur Vielzahl von Begnadigungen sei erwähnt:
George Ryan, Gouverneur von Illinois, begnadigte im Januar 2003 – wenige Tage vor Ende seiner Amtszeit – alle in „seinem“ Bundesstaat zum Tode Verurteilten.
laut einer Studie wurden Weiße deutlich häufiger begnadigt als Schwarze.
Begnadigung bedeutet nicht immer Freilassung. Z.B. wurde ein Deutscher, inhaftiert seit 1987 und 22 Jahre lang in einer Todeszelle, 2010 begnadigt – zu lebenslanger Haft.
(Quelle Wikipedia)
swissmanblog
Jetzt ist eigentlich nur noch die Frage auf zu werfen, ob eine deutschen Bundskanzelerin ähnliche Rechte hat. Das wäre mir nicht bekannt.
Aber seit dem 4.9.15 wundere ich mich über nichts mehr. Der Erlass der Grenzöffnung an die Bundespolizei kommt einem verordneten Bruch des Amtseides dieser Polizei gleich.
LKr2
swissmanblog:
Weil das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 weitgehend das Preußische Strafgesetzbuch übernahm, wurde damit die Todesstrafe in den Ländern wieder eingeführt, die sie schon abgeschafft hatten. Sie war als Strafe für Mord (§ 211) und für Mordversuch am Kaiser oder dem eigenen Landesherrn (§ 80) vorgesehen. Todesurteile fällte eine Laienjury. Ein einmaliges Berufungsverfahren war möglich. Danach konnte der Verurteilte im Fall des § 211 seinen Landesherrn bzw. den Senat der jeweiligen Freien Stadt um Gnade ersuchen; im Fall des § 80 den Kaiser, sofern das Reich betroffen war. Erst wenn das Gnadengesuch ausdrücklich abgelehnt worden war, durfte das Urteil vollstreckt werden.
Im heutigen Deutschland steht dem Bund das Begnadigungsrecht in Strafsachen zu, in denen erstinstanzlich in „Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes“ (§ 452, S. 1 StPO) entschieden wurde, z. B. bei Staatsschutzdelikten wie der Bildung terroristischer Vereinigungen. Das Begnadigungsrecht für den Bund übt gemäß Artikel 60 Abs. 2 des GG der Bundespräsident aus, soweit die Verurteilung durch ein Bundesgericht erfolgt war oder Gerichte der Länder gem. Art. 96 Abs. 5 GG in Organleihe Gerichtsbarkeit des Bundes ausgeübt haben. Da der Bund in Strafsachen über kein Eingangsgericht verfügt, klagt der Generalbundesanwalt in den Fällen, in denen er für die Anklage zuständig ist (vgl. § 142a GVG), beim Oberlandesgericht (in Berlin: Kammergericht) an, das dann materiell als Bundesgericht agiert. Der Bundespräsident kann die Gnadenbefugnisse gemäß Art. 60 Abs. 3 GG auf andere Behörden übertragen. Die Gnadenentscheidung des Bundespräsidenten ist nicht justiziabel, unterliegt somit nicht der gerichtlichen Kontrolle. Sie bedarf aber der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung. In der Regel ist dies der Bundesjustizminister.
Unter dem Titel Das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages u. a. erklärt: „Das Gnadenrecht hat die Aufgabe, Härten und Unbilligkeiten von strafgesetzlichen Entscheidungen auszugleichen … Er (der Bundespräsident) kann weitgehend nach freiem politischem Ermessen entscheiden. Die Freiheit umfasst, ob und in welchem Ausmaß er begnadigt. Außerdem ist dem Bundespräsidenten verwehrt, eine Amnestie (behördlich verordnete Aufhebung von Strafen) für eine ganze Gruppe von Personen auszusprechen, das Begnadigungsrecht kann nur im Einzelfall ausgeübt werden.“
In den übrigen Fällen, das heißt in den Fällen, in denen ein Land- oder Amtsgericht das Urteil gesprochen hat, liegt auch das Recht der Begnadigung bei den Ländern. Gemäß den Landesverfassungen wird es ausgeübt von:
dem Senat (in Berlin, Bremen und Hamburg) oder
der Landesregierung (im Saarland) oder
dem Ministerpräsidenten (in den übrigen Bundesländern).
Auch die Landesverfassungen lassen meist eine Übertragung des Begnadigungsrechts – z. B. auf den Justizminister – zu. Die Inhaber des Begnadigungsrechts haben ihre Befugnis in weniger bedeutsamen Fällen regelmäßig in Gnadenordnungen auf nachgeordnete Stellen übertragen, in der Regel auf die Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft), in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel ist die Gnadenstelle zuständig. Amnestien hingegen bedürfen eines Gesetzes.
Ein aufsehenerregender Fall jüngerer Zeit war im Frühjahr 2007 das Gnadengesuch des wegen mehrerer Morde und Mordversuche zu fünfmal lebenslanger Haft sowie einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilten RAF-Terroristen Christian Klar. Klar wollte damit eine vorzeitige Entlassung knapp zwei Jahre vor Ablauf seiner Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren erreichen. Das Gnadengesuch war Anlass einer breiten öffentlichen Debatte über den heutigen Umgang mit der RAF-Geschichte in Deutschland. Im Zentrum der Diskussion stand auch die Frage, ob Reue und die Bereitschaft zur vollständigen Aufklärung der Straftaten, die viele bei Klar vermissten, notwendige Bedingungen eines Gnadenerweises seien. Am 7. Mai 2007 lehnte Bundespräsident Horst Köhler Klars Gnadengesuch nach einer persönlichen Anhörung ab. Zu den Gründen äußerte sich Köhler nicht, obwohl dies in solchen Fällen üblich ist.
Umstritten ist, ob eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Gnadenentscheidung möglich ist. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht 1969 noch abgelehnt, da es eine bewusste Durchbrechung des Gewaltenteilungsgrundsatzes ist, somit also der Rechtsschutz aus Art. 19 IV GG nicht gegeben sei. Eine insgesamt rechtliche Einordnung besteht bisher nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat dies offengelassen. Dagegen geht eine in der Literatur vertretene Ansicht davon aus, dass der Gnadenakt keinen rechtlichen Charakter hat.
(Quelle Wikipedia)
Sitting Bull
das wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Das wird aber unter Umständen als Verhandlungsmasse zwischen den beiden Gruppen, die abwechselnd den Präsidenten stellen, dienen.
Diese beiden Gruppen sind momentan etwas heftiger zerstritten aber im eigentlichen sich einig.
Der Obama wird nach außen hin die Clinton nicht begnadigen. Der steht gegenwärtig selber wegen seiner Abstammung und Herkunft gewaltig unter Druck.
Sollten sich „JENE“ darüber einig sein Obama deswegen „hinzurichten“ würde sowieso vieles als Null und Nichtig erklärt werden müßen.
Es werden in den VSA und Europa Köpfe rollen das steht außer Frage, aber nur die Köpfe die man nach Absprache los werden will und die auch das gewünschte Ergebnis bei der Masse lostreten werden.
Aber auch hier muß der Schaden im erträglichen bleiben und darf auf gar keinem Fall aus der Kontrolle geraten.
Das wäre dann auch zum Schaden derer und was eigentlich nur erreicht werden soll/ darf.
Das beste wäre aber „JENE“geraten so in einen internen Streit und Konflikt, daß die sich selber ins Abseits befördern.
Auch da können unkontrollierte Emotionen zum eigenen Schaden hochkommen.
Aber bitte nicht zu früh freuen. Die halten das Heft des Handeln immer noch in den eigenen Händen.
Wenn es dann Hart auf Hart kommen sollte, werden sich die über Generationen gewachsenen Strukturen, doch wieder auf ihr gemeinsames Ziel einigen.
Alles was sich gegenwärtig auf der Welt abzeichnet ist ausschließlich nur von „JENEN“ zugelassen worden.
Die haben/hätten alle Möglichkeiten das zu verhindern.
Und jetzt einmal total gesponnen. Kann es nicht eine Falle sein um den gemeinsamen Gegner, die gute Seite der Macht, aus der Reserve zu locken.
Und wäre es nicht genial von „JENEN“ Obama als einen Trojaner, installiert von der guten Seite, zu enttarnen.
Ich sehe schon die Schlagzeilen in der Welt, wer dann als der Gute und der Böse der naiven Masse verkauft wird.
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Imre
Da haben wir es wieder einmal, weißer (hier mal schwarzer) Mann (dafür im Weißen Haus) spricht mit gespaltener Zunge. Für alle Welt außerhalb der USA Demokratie, Menschenrechte (und Freiheit des Kapitals) fordern, aber Kriminelle und Kriegs- sowie Politverbrecher in den eigenen Reihen Absolution erteilen wollen. Dekadenz des abgehobenen US-Establishments kurz vor dem Endstadium. Abstand von solchen Eliten!
Tobi
Pizzagate ist bekanntlich Fake News und ohne Anklage keine Begnadigung. Der ganze Artikel ist also für den Müll.
LKr2
@Tobi
Pizzagate ist bekanntlich Fake News
Wo, wie ,was, wann?
QUELLE?
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